Beratung von Vereinen

 

 

Beratung von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen sowie Unternehmen im Pflegebereich.

 

Somit insbesondere (auch) für:

  • gemeinnützige Vereine

  • wirtschaftliche Vereine

  • gemeinnützige GmbH's

  • Pflegeheime

  • Pflegedienste

Beratungsschwerpunkt bei den gemeinnützigen Organisationen sind solche im Bereich Wohlfahrtspflege.

 

Vereine

 

Gemeinnützige Vereine sind weitestgehend von der Steuer freigestellt. Das bedeutet aber nicht, dass sie deshalb nichts mit dem Finanzamt zu tun haben. Ganz im Gegenteil: Für die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt müssen die Vereine eine Vielzahl von Auflagen beachten und erfüllen.

 

Innerhalb der Beratung von Vereinen werden standardmäßig folgende Themen durchleuchtet:

  • Entspricht die Satzung des Vereins den Anforderungen der Gemeinnützigkeit ?

  • Entspricht das aktuelle Handeln den Bestimmungen der Satzung ?

  • Sind die ausgestellten Spendenbescheinigungen korrekt ausgestellt ?

  • Sind die ausgestellten Mitgliedsbeitragsbescheinigungen korrekt ausgestellt ?

  • Wurden die erhaltenen Mittel bestimmungsgemäß verwendet ?

  • Gibt es wirtschaftliche Tätigkeiten im Verein (bewusst oder unbewusst), welche steuerliche Folgen nach sich ziehen ?

  • Wenn ja, kann man die wirtschaftlichen Tätigkeiten durch eine andere Vorgehensweise derart gestalten, dass weniger Steuern oder keine Steuern hierfür mehr anfallen ?

  • Wie müssen Kosten aufgeteilt werden, die verschiedene Bereiche des Vereins betreffen ?

  • Macht es überhaupt Sinn, den Verein als gemeinnützigen Verein (hohe formalistische Anforderungen) zu betreiben oder ist ein wirtschaftlicher Verein (geringe formalistische Anforderungen) nicht manchmal die bessere Wahl ?

 

Mit den standardmäßig geprüften Themen sind die Risiken, die zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit seitens des Finanzamtes führen, weitestgehend minimiert. Da jeder Verein anders ist, wird es daneben wird es noch eine Vielzahl an Einzelthemen geben, die zusätzlich geprüft werden könnten bzw. müssten.

 

Wohlfahrtspflege / Pflegebereich 

 

Gemeinnützige Organisationen im Bereich Wohlfahrtspflege haben weitere zusätzliche Auflagen zu erfüllen, sie erhalten dafür aber auch eine Vielzahl ihrer Leistungen im steuerfreien bzw. steuerbegünstigten Bereich gewährt.

 

Der Übergang von steuerlich begünstigten Leistungen zu steuerpflichtigen Leistungen ist in diesem Bereich oftmals fließend. Neben der Notwendigkeit einer aussagekräftigen Dokumentation zur Erlangung von steuerbegünstigten (steuerfreien) Leistungen kann hierfür auch entscheidend sein, wie die Leistung tatsächlich dargeboten wird. Oftmals sind die benötigten Aufzeichnungen bereits aus anderen Gründen vorhanden. Diese können dann natürlich auch für Finanzamtszwecke verwendet werden.

 

Im Pflegebereich ist zusätzlich noch die Pflegebuchführungs-Verordnung zu beachten. Diese gilt unabhängig der steuerlichen Einordnung für alle Pflegeunternehmen.

 

Hier können folgende Hilfethemen angeboten werden: 

  • Auf welchen Konten müssen die verschiedenen Geschäftsvorfälle verbucht werden, damit die Kostenstrukturen für Pflegesatzverhandlungen schnell ablesbar sind und jederzeit eine Bugetkontrolle durchgeführt werden kann ?

  • Wie ist die Kosten-Erlös-Relation pro Tag und Platz für die kostenintensivsten Bereiche ?

  • Für welche kostenintensive Bereiche sollte eine Fremdvergabe geprüft werden ?

  • Organisiere ich meine Buchhaltung nur für Zwecke der Pflegebuchführungs-Verordnung oder so, dass auch für andere Adressaten ein schneller Einblick in das aktuelle Zahlenwerk möglich ist ? 

 

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